Wärme
Ein Produkt von Wien Energie GmbH
Wie kommt die Wärme ins Haus?
Zum Beispiel unsere Fernwärme, die in modernsten Anlagen erzeugt wird und über ein wienweites Leitungsnetz fast unbemerkt den Weg in Ihre Wohnung findet.
Und wenn bei Ihnen kein Fernwärmeanschluss in der Nähe ist, dann ist die Wärmepumpe eine intelligente und nachhaltige Alternative. Damit nutzen Sie umweltschonend die Energie bei Ihnen vor Ort.

Unsere Angebote
Fernwärme
Heizkörper an, Wärme da – richtig gemütlich wird´s zuhause mit der komfortablen und platzsparenden Fernwärme. Und dabei haben Sie das gute Gefühl, umweltschonend zu heizen.
Wärmepumpe
Die Wärme für Ihr neu zu errichtendes Haus soll sauber und günstig sein? Dann nutzen Sie die natürlich vorkommende Energie aus dem Erdreich und der Luft – mit einer Wärmepumpe.
Häufig gestellte Fragen
Das hängt unter anderem von Ihrem Tarif ab. Die Fernwärmekosten setzen sich meistens so zusammen:
- Grund- und/oder Leistungspreis
- Arbeitspreis
- Dienstleistungskosten
Der Grund- und/oder Leistungspreis sind die vom Verbrauch unabhängigen Fixkosten (= verbrauchsunabhängig). Diese sind auch dann zu bezahlen, wenn keine Wärme verbraucht wird. Das heißt: die verbrauchsunabhängigen Kosten sind für die Bereitstellung der Wärme zu bezahlen. Außerdem decken sie neben den Kosten für die Kraftwerks- und Leitungs-Infrastruktur auch deren Wartung und Betriebsführung. Der Grund- und/oder Leistungspreis der Fernwärme ist also vergleichbar mit der Grundgebühr bei einem Handyvertrag oder den Netzgebühren beim Strom.
Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig und entspricht somit den Kosten für die verbrauchte Wärme. Er wird in Euro pro Megawattstunde oder Cent pro Kilowattstunde angegeben.
Die Dienstleistungskosten enthalten dann u.a. folgende Leistungen: Bereitstellung, Wartung, Eichung sowie Tausch der Messgeräte, Erstellung von Akontovorschreibungen plus Jahresabrechnung und Beauskunftung.
Die Aufteilung von verbrauchsabhängigen bzw. verbrauchsunabhängigen Kosten ist im Heizkostenabrechnungsgesetz (= HeizKG) geregelt.
Optionale Preis-Bestandteile auf Ihrer Jahresabrechnung:
- Kosten für Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Sauna, Waschküche, Aufenthaltsraum), die je nach Wohnungsgröße auf alle Wohnungen verteilt werden.
- Allgemeinkosten: Auf Wunsch der Hauseigentümerin/des Hauseigentümers verrechnen wir Kalt- und Abwasserkosten aus gemeinschaftlich genutzten Flächen und Räumen.
- Abgaben und Steuern wie zum Beispiel die Energieabgabe und Umsatzsteuer.
Tipp: Auf unseren Musterrechnungen erfahren Sie mehr zu den einzelnen Positionen Ihrer Wärme-Rechnung.
Was bedeutet beheizbare Nutzfläche?
Als beheizbare Nutzfläche wird die gesamte Bodenfläche der jeweiligen Wohnung oder Räumlichkeit bezeichnet. Offene Loggien zählen nicht zur beheizbaren Nutzfläche. Außer sie sind gänzlich verbaut, auch wenn dort kein Heizkörper montiert ist.
Wer schickt mir die Jahresabrechnung?
Alle Kund*innen, die dem Preisbescheid unterliegen, erhalten die Jahresabrechnung direkt von uns.
Bei indexierten Tarifen kann uns die Eigentümerin oder der Eigentümer auf Wunsch beauftragen, die Wärmekosten für alle Wohnungen zu verrechnen. Das nennt man Dienstleistungsverrechnung.
Es kann aber auch sein, dass wir direkt mit den Großkund*innen verrechnen, die wiederum für die Weiterverrechnung an die Haushalte verantwortlich sind. In so einem Fall kommt die Rechnung von der jeweiligen Abrechnungsfirma.
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Die neuen Teilbeträge setzen sich zusammen aus:
- Ihrem bisherigen Verbrauch
- dem aktuellen Arbeitspreis
- dem aktuellen Grundpreis
Außerdem berücksichtigen wir etwaige freiwillige und einmalige Rabatte. Damit versuchen wir sicherzustellen, dass die Summe Ihrer Teilbeträge den tatsächlichen Kosten Ihrer Jahresabrechnung entspricht.
Was ist überhaupt der amtliche Preisbescheid? Der Tarif der meisten Fernwärme-Kund*innen unterliegt dem amtlichen Preisbescheid. Hier wird der Preis per Bescheid von der Behörde festgelegt.
Tipp: Auf unseren Musterrechnungen erfahren Sie mehr zu den einzelnen Positionen Ihrer Wärme-Rechnung.
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Bei der jährlichen Hauptablesung werden neue Messröhrchen eingesetzt. Je nach Temperatur verdunstet die Messflüssigkeit schneller oder langsamer. Sie sehen einen Verbrauch, obwohl Sie nicht geheizt haben? Dafür gibt es vier mögliche Gründe:
Kaltverdunstung
Dabei handelt es sich um die Verdunstung der Messflüssigkeit ohne einer Wärmeabgabe des Heizkörpers. Gründe dafür sind zum Beispiel Sonneneinstrahlung oder hohe sommerliche Temperaturen. Um diesen Effekt auszugleichen, wird der Flüssigkeitsstand der neuen Ampullen oberhalb der Null-Markierung eingefüllt. Durch dieses Mehr an Messflüssigkeit ist der Effekt der Kaltverdunstung kaum spürbar. Kaltverdunstung gibt es übrigens bei allen Heizkostenverteilern.
Frostschutzsicherung
Die Frostschutzsicherung der Thermostate ist eine Sicherheitsvorkehrung. Sie verhindert, dass das Wasser in den Heizungsrohren gefriert und dadurch Rohre, Heizflächen oder Armaturen platzen. Bei niedrigen Raumtemperaturen setzt sie die Heizkörper automatisch in Betrieb.
Heizkörper in Fensternähe
Befindet sich der Heizkörper in Fensternähe, wird die Einschalttemperatur beim Lüften schnell unterschritten. Dadurch wird oft unbemerkt geheizt, damit die Raumtemperatur stabil gehalten wird.
Externe Erwärmung des Heizkörpers
Stehen andere Wärmequellen wie z.B. Waschmaschinen, Herde oder Elektroheizungen zu nahe am Heizkörper? Dann kann dieser warm werden und die Flüssigkeit in den Messampullen sinken – das zeigt wiederum erhöhten Verbrauch an.
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Sie erhalten automatisch eine Information von uns, wenn eine Abbuchung von Ihrem Bankkonto nicht möglich war. In diesem Schreiben erfahren Sie, wie Sie den offenen Betrag begleichen können. Wir informieren Sie auch, ob Sie weiterhin mit Bankeinzug bezahlen können oder ob sich Ihre Bezahlart (z.B. auf Zahlschein) ändert.
Wichtig: Leider fallen in solchen Fällen zusätzlich Bankspesen an, auf die wir keinen Einfluss haben. Die sogenannten Rückbuchungsspesen werden uns von der Bank in Rechnung gestellt – diese Kosten geben wir weiter.
Bitte bedenken Sie, dass Zahlungsanweisungen für Strom/Erdgas oder Fernwärme bereits mehr als einen Monat vor dem Fälligkeitsdatum an die Bank weitergegeben werden.
Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, damit keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Sie brauchen Unterstützung? Eine Ratenzahlung oder ein Zahlungsaufschub bieten schnelle Hilfe.
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Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus?
Dann ist für die Abmeldung von Fernwärme eine Bestätigung der Eigentümer*innen oder Ihrer Hausverwaltung erforderlich, erst dann können wir diese durchführen.
Sie können uns aber jederzeit Ihre neue Adresse für die Zusendung Ihrer Endabrechnung über das Kontaktformular bekanntgeben. Für die Endablesung wenden Sie sich bitte an die Ablesefirma ista oder Thermomatic (ersetzt die Ablesefirma Techem).
Wichtig: für die Endablese muss das Datum vom Mietende bekannt sein.
Sie möchten an Ihrem neuen Wohnort wieder Fernwärme beziehen?
Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Miet- oder Kaufvertrages mittels Kontaktformular zu, falls Ihre Hausverwaltung oder Eigentümer*in diesen noch nicht an uns übermittelt hat.
Sie bleiben in Ihrer Wohnung und möchten Ihren Vertrag vorzeitig kündigen?
Dann benötigen wir eine schriftliche Bestätigung von Ihnen. In diesem Fall fallen extra Kosten an. Eine Bestätigung der Eigentümer*innen oder Ihrer Hausverwaltung ist nicht erforderlich.
Tipp: Lesen Sie im Falle eines Umzuges gemeinsam mit den Eigentümer*innen und den neuen Mieter*innen den Fernwärme-Zählerstand Ihrer alten Wohnung ab und machen Sie zur Dokumentation am besten ein Foto davon. So sind alle am gleichen Stand, wenn es um die Ablesung für die Schlussabrechnung geht.
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