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Ich möchte meine Fernwärme abmelden, wie gehe ich vor?

Aktualisiert am 17.11.2025

Für die Abmeldung von Fernwärme ist eine Bestätigung der*die Eigentümer*in oder Ihrer Hausverwaltung erforderlich, erst dann können die Ablesefirmen (ista oder Thermomatic [ersetzt die Ablesefirma Techem]) einen Termin zwecks Endablesung mit Ihnen vereinbaren. Sie können uns jederzeit die neue Adresse für die Zusendung ihrer Endabrechnung bekanntgeben.

Ich ziehe um und möchte meine Fernwärme für die alte Geschäftsräumlichkeit abmelden und an der neuen Adresse wieder anmelden.

Wird Ihre neue Geschäftsräumlichkeit an neue Mieter*innen übergeben, dann verständigt uns der*die Eigentümer*in oder Ihre Hausverwaltung. Das bedeutet: Sie brauchen Fernwärme nicht zusätzlich bei uns abmelden. Möchten Sie an Ihrem neuen Wohnort wieder Fernwärme von Wien Energie beziehen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung oder die Eigentümer*in.

Tipp: Lesen Sie bei einem Umzug gemeinsam mit den Eigentümer*innen und den neuen Mieter*innen den Fernwärme-Zählerstand Ihrer alten Geschäftsräumlichkeit ab. So sind alle am gleichen Stand, wenn es um die Ablesung für die Schlussabrechnung geht.

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